Express rent a car

Bedingungen für die Autovermietung

Alter des Fahrers: Mindestens 23 Jahre.
Führerschein: Voraussetzung ist ein seit mindestens einem Jahr gültiger Führerschein. Es werden Führerscheine aller Nationalitäten (aus Russland, Israel, usw.) akzeptiert.
Zahlung: In bar oder mit Kredit-/Debitkarte.
Treibstoff: vom Mieter bezahlt.
Überführung des Autos: nicht gestattet.
Verfügbarkeit: EXPRESS rent a car behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen das Fahrzeugmodell zu ändern. Gelegentlich kann es je nach Verfügbarkeit erforderlich sein, Ihnen ein anderes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Express Rent a Car behält sich auch das Recht vor, Änderungen an Ihrer Buchung vorzunehmen und Ihnen ein anderes Auto derselben oder einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
Stornierungsbedingungen: 24 Stunden vor Anreise wird keine Stornogebühr erhoben. Bei weniger als 24 Stunden wird eine Stornogebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Buchung/Bestätigung geleisteten Anzahlung erhoben.
Steuern: Alle Steuern sind inbegriffen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Versicherung & Schutz

Der Versicherungsschutz unterliegt den internationalen Versicherungsgesetzen.

  • Vollkaskoversicherung (F.D.W.) mit 0€ Selbstbeteiligung für die meisten Autos
  • Persönliche Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Diebstahlversicherung
  • Brandschutz
  • Unbegrenzte Kilometer
  • 24-Stunden-Pannenhilfe
  • Kostenfreie Stornierung

Ausnahmen für CDW und FDW, WUG:

Für folgende Fälle besteht kein Versicherungsschutz.

Die Kosten für alle unten aufgeführten Schäden trägt der Kunde direkt, unabhängig davon, ob er die CDW (Teilkaskoversicherung), FDW (Vollkaskoversicherung) oder WUG (Versicherung für Schäden an Rädern bzw. Reifen /an der Unterseite des Autos /Glas bzw. Windschutzscheiben) akzeptiert hat und insbesondere für:

- Schäden oder Verluste innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs (verursacht ohne gemeldeten Unfall).

- Schäden an der Fahrzeugunterseite durch Geländefahren.
- Verbrannte Kupplung durch Missbrauch.

- Verbrannten Motor oder kaputtes Kurbelgehäuse abseits der Asphaltstraße durch Fahrlässigkeit.

- Ablösung des Fahrzeugs (Strand, Berge usw.)

- Unfall oder Schaden durch Alkohol-/Drogeneinfluss, vorsätzliche Sachbeschädigung, Geländefahren.

Für solche Ansprüche übernimmt der Kunde die volle Verantwortung.

- Jeder nicht gemeldete Schaden oder Unfall am Fahrzeug kann als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich informieren, andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

Verlust oder Entfernung von Kennzeichen
Bei Verlust oder Entfernung von Kennzeichen während der Mietzeit sind dem Mieter der Mietzins bis zum Erhalt der Kennzeichen bei der zuständigen Dienststelle sowie etwaige Kosten für deren Neuanbringung in Rechnung zu stellen.

Verlust oder Zerstörung eines Schlüssels
Bei Verlust oder Zerstörung eines Schlüssels während der Mietzeit sind dem Mieter je nach Fahrzeugtyp 150 bis 500 Euro sowie etwaige Kosten (Schlüsselumprogrammierung, Fahrzeugübertragung usw.) in Rechnung zu stellen.